Wir sind ehrenamtlich tätig.
Für unsere Ausstattung, die Ausbildung und die Supervisoren müssen erhebliche Mittel aufgebracht werden, die wir nicht allein aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren können.

Deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Das Sorgentelefon Kreis Steinfurt ist vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt worden. Wir sind daher berechtigt, für alle an uns getätigten Spenden Zuwendungsbescheinigungen nach den amtlichen Vordrucken (§ 50 Abs. 1 ESTDV) auszustellen. Damit können Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen

Bei Spenden bis zu 200 € reicht der Zahlungsbeleg aus. In diesen Fällen ist die Erstellung einer Zuwendungsbestätigung grundsätzlich nicht erforderlich. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung für Ihre Unterlagen (ab einer Spende von 5 €).

Unsere Bankverbindungen:

Kreissparkasse Steinfurt:
IBAN DE45 4035 1060 0000 0327 06
BIC WELADED1STF

Volksbank Tecklenburger Land:
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BIC GENODEM1IBB

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